Konfliktcoaching, Mediation, Konfliktklärung
Konfliktcoaching als Alternative zu Mediation: Nicht in allen Konfliktlagen ist der Einsatz eines Konfliktmanagers oder Mediators sinnvoll. Oft ist es erforderlich, dass sich der Chef oder eine Führungskraft selbst einsetzt und sich eines schwelenden oder eskalierten Konfliktes annehmen muss, weil er eine besondere Vertrauensstellung innehat, für die Arbeitsergebnisse verantwortlich ist oder weil er sein Gesicht wahren muss. Hier setzt Konfliktcoaching an.
Konfliktcoaching: »Ein Konflikt birgt immer die Chance, daran zu wachsen.«
Der Betreffende wird als Einzelperson gezielt vom Konflikt-Coach unterstütz und vorbereitet, den konkreten Konflikt zu verarbeiten und zu lösen. Konfliktcoaching befähigt den Betroffenen, Konflikte zu erkennen, zu verstehen und zu lösen. Konfliktcoaching bildet über das konkrete Coaching hinaus Konfliktlösungskompetenzen aus und verfeinert sie.
Im Konfliktcoaching …
- geht es darum, gruppendynamische und persönliche Konflikte im Unternehmen zu lösen (Konflikt-Analyse, Lösungs-Design und Lösungs-Coaching).
- wird die Beziehungs- und Konfliktdynamik analysiert
- lernen Sie Ihren eigenes Verhalten in Konfliktsituationen kennen und wie sich dies in Ihrem Führungsstil niederschlägt.
- erfahren Sie, wie Ihr Konfliktverhalten auf die anderen Beteiligten wirkt und wie diese darauf reagieren.
- analysieren Sie die Denk- und Verhaltensmuster der anderen Beteiligten und erleben, wie es ist, einen Konflikt aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Daraus können Sie Wahl- und Lösungsmöglichkeiten generieren.
- gestalten Sie Lösungsstrategien, um Konflikte frühzeitig zu erkennen, einzudämmen und aufzulösen.
- geht es auch um Coaching mit mediativen Anteilen (CMA).
- schärfen Sie Ihre Konfliktqualitäten und Ihr Verhandlungsgeschick.
Beachtenswert ist die Tatsache, dass sich nicht alle Menschen gleichermaßen aller Konfliktlösungsmethoden bedienen können. Die Grundmodelle der Konfliktlösung sind:
- Flucht,
- (physische / wirtschaftliche / soziale) Vernichtung,
- Unterordnung des einen unter den andern,
- Delegation an eine andere Instanz (z.B. an einen Richter),
- Kompromiss
- Konsens
Oder kurz gefaßt: Macht (1, 2 und 3),Recht (3 und 4) undInteressenausgleich (5 und 6)
Möchten Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch abklären, welche Massnahmen für Ihre Fragestellung am sinnvollsten sind?
Martin Weiss, weiss-entwicklung, Zürich
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